Bei einer Firma in der Waldstraße hatte die Einbruchmeldeanlage ausgelöst. Fußgänger hatten daraufhin per Notruf die Feuerwehr gerufen, weil Sie den Alarm für einen Feueralarm hielten. Der Einsatzleiter vom Dienst überprüfte das Objekt – es war keine Tätigkeit für die Feuerwehr notwendig.