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		<title>Neuigkeiten von www.feuerwehr-zimmern.de</title>
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		<description>News der Feuerwehr Groß-Zimmern</description>
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			<title>Neuigkeiten von www.feuerwehr-zimmern.de</title>
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			<description>News der Feuerwehr Groß-Zimmern</description>
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		<lastBuildDate>Sat, 04 Sep 2010 20:35:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Glitzerndes Eis birgt oft tödliche Einbruchgefahren</title>
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			<description>Mehrere tragische, teils gerade noch glimpflich ausgegangene Unfälle auf Eisflächen in den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Auch der knackige Frost der letzten Nächte garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. „Betreten Sie nur Flächen, die freigegeben wurden!“, appelliert Ackermann. Besonders Kinder lassen sich von den glitzernden Eisflächen zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. <br /><br />Für den sicheren Ausflug sollte man einige Tipps der Feuerwehren beachten: <br /><br />• Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Auch Kindern muss man die Gefahren klar machen.<br />• Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann. <br />• Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).<br />• Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe bzw. organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! <br />• Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr! <br /><br /><b>Verhalten im Unglücksfall</b><br /><br />• Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.<br />• Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen. <br />• Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.<br />• Gerettete in warme Decken oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.<br />• Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.&lt;//td&gt;&lt;//tr&gt;&lt;//tr&gt;&lt;//td&gt;
Diese Information stammt vom deutschen Feuerwehrverband&lt;//td&gt;&lt;//tr&gt;]]></content:encoded>
			<category>Bürgerservice</category>
			<category>(Lokalpresse)</category>
			
			<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 14:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Sicher durch den Herbst</title>
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			<description>Nebel, Nässe, Herbstlaub: Die kühle Jahreszeit birgt wieder viele Gefahren für Autofahrer. Gerade...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Alle Jahre wieder geschehen Unfälle, die vermeidbar gewesen wären, wenn Verkehrsteilnehmer sich rechtzeitig auf die &quot;nasskalte&quot; Jahreszeit eingestellt hätten. Auch wenn mancher Herbsttag noch hochsommerlich daherkommen mag, schon bald lauern Gefahren wie zum Beispiel nasses Herbstlaub auf der Straße. Wir haben für Sie einige Ratschläge zusammengefasst, damit Sie immer sicher an Ihrem Ziel ankommen.<br /><br /><b>Reifen:</b><br />Bei weniger als vier Millimetern Profiltiefe sollten sie erneuert werden; bei zunehmend nassen und rutschigen Straßenverhältnissen ist es sogar sinnvoll, Reifen mit weniger als sechs Millimetern Profil auszutauschen. Und für sichere Fahreigenschaften muss auch der Reifendruck stimmen und regelmäßig geprüft werden. Winterreifen sollten nicht erst montiert werden, wenn es schneit, sondern bereits bei Anbruch der kalten Jahreszeit, also etwa Anfang Oktober.<br /><br /><b>Scheibenwischer:</b><br />Dass sie für klare Sicht sorgen sollen, versteht sich, daher müssen abgenutzte Wischerblätter erneuert werden – und zwar nicht erst, wenn sie bereits kräftig Schlieren ziehen. Die Scheiben sollten vor dem Wintereinbruch auch von innen gründlich geputzt werden, denn saubere Scheiben beschlagen nicht so schnell. In die Scheibenwaschanlage gehört bereits frühzeitig ausreichend Frostschutzmittel. Dabei auch an den Kühler-Frostschutz denken, messen und gegebenenfalls nachfüllen. Hinzu kommt die Blendwirkung durch die morgens und abends jetzt tiefstehende Sonne.<br /><br /><b>Beleuchtung:</b><br />Man sollte es zwar immer tun, aber gerade im Sommer neigt man dazu, den „Beleuchtungscheck“ zu vernachlässigen. Doch wenn die Nächte länger werden, sollte man besonders gründlich und oft überprüfen, ob alles am Fahrzeug leuchtet, was leuchten soll. Gerade Rück- und Bremsleuchten werden von Autofahrern oft stiefmütterlich behandelt. Dabei ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn eine Leuchte nicht funktioniert. Ab dem 1. Oktober beginnen wieder die Lichttest-Wochen, während derer man sich in vielen Kfz-Werkstätten kostenlos auch die Scheinwerferhöhe einstellen lassen kann und eine entsprechende Plakette für die Windschutzscheibe erhält.<br /><br /><b>Bremsen:</b><br />Sofern nicht erst vor kurzem (etwa im Rahmen einer Inspektion) geschehen, sollten jetzt auch die Bremsen überprüft werden. Denn auf ihr Funktionieren kommt es im Herbst besonders an. Dennoch sollte man sich nicht allein auf sie und das ABS verlassen, sondern jetzt ganz besonders auf die Straßenverhältnisse achten.<br /><br /><b>Fahrverhalten:</b><br />Die Straßenverhältnisse im Herbst können tückisch sein und rasch wechseln. Wenn hinter einer Kurve ein Flecken nasses Herbstlaub lauert, hat man bei zu hoher Geschwindigkeit kaum eine Chance, nicht wegzurutschen oder gar ins Schleudern zu geraten. ADAC-Experten vergleichen Laub sogar mit Eisregen, denn selbst auf gerader Strecke verlängert es den Bremsweg um mindestens zehn Prozent. Ebenso tückisch ist nasses Kopfsteinpflaster. Deshalb heißt es jetzt besonders vorausschauend und vorsichtig zu fahren.<br /><br />Fahranfängern rät der Automobilclub, sich auf Verkehrsübungsplätzen mit den neuen Situationen vertraut zu machen, zum Beispiel das Bremsverhalten ihres Autos auf rutschiger Fahrbahn und ihre eigene Reaktion darauf zu testen. Denn wenn man wirklich einmal ins Rutschen oder Schleudern kommt, hilft vor allem Eines: Einen kühlen Kopf bewahren.<b><br /><br />Natürlich gelten die oben angeführten Tipps ebenso für Fahrradfahrer.</b> Besonders ist hier auf eine funtionierende vorder- und rückseitige Beleuchtung zu achten. Für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgt helle, auffällige Kleidung welche mit dazu beitragen kann nicht übersehen zu werden.&nbsp;Sollte man aber doch einmal mit dem Fahrrad zu Fall kommen, kann ein Helm den Kopf vor schweren Verletzungen schützen.<i><br /><br />Ihre freiwillige Feuerwehr wünscht ihnen allzeit gute Fahrt und ein sicheres Ankommen!<br /></i>]]></content:encoded>
			<category>Bürgerservice</category>
			
			<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 20:00:00 +0200</pubDate>
			
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		<item>
			<title>Ist das denn nötig...?</title>
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			<description>...Mitten in der Nacht mit Martinshorn durch Groß-Zimmern? Immer wieder wird die Feuerwehr von der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Grade in den vergangenen Tage häuften sich nächtliche Einsätze der Groß-Zimmerner Feuerwehr. Zweimal musste nachts gegen halb 5 zu einem Alarm einer automatischen Brandmeldeanlage in die Waldstraße ausgerückt werden. Bei der Alarmierung, die die ehrenamtlichen Feuerwehrleute Minuten zuvor ebenfalls aus dem Schalf gerissen hat, weiß niemand, wie schlimm es wirklich ist. Sind Menschenleben in Gefahr? Oder handelt es sich vielleicht nur um einen Fehlalarm?
<blockquote>&quot;Der Weg z.B. in die Waldstraße führt durch ein Wohngebiet, aber auch da gilt die Straßenverkehrsordnung&quot; erklärt Pressesprecher Tobias Lang, der auch ab und an Fahrer während eines Einsatzes ist. &quot;Wir machen uns bei jedem Einsatz, anhänig von der Einsatzmeldung, Gedanken ob mit Sonderrechten oder eben ohne Martinshorn ausgerückt wird. Die Paragraphen 35 und 38 der StVo lassen hierfür jedoch wenig Handlungsspielraum. Sobald davon auszugehen ist, dass Gefahr im Verzug ist, muss das Martinshorn zusammen mit dem Blaulicht eingesetzt werden. Nur blaues Blinklicht reicht nicht aus um Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen.</blockquote>
Sicherlich könnte man argumentieren, dass das Blaulicht nachts von weit her sichtbar ist - da aber das Blaulicht allein eben kein Sonderrecht zugesteht, kann es so zu gefährlichen Mißverständnissen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen. Im Falle eines Unfalls trifft dann in jedem Fall den Fahrer des Einsatzfahrzeuges eine Mitschuld. Die Einsatzfahrt muss abgebrochen werden, unabhänig davon, ob an der Einsatzstelle ein Mensch in Lebensgefahr schwebt oder nicht. &quot;Hier sollte jedem durch ein Martinshorn unbeabsichtigt geweckten Mitbürger klar werden, dass eine Sonderrechtsfahrt mit Martinshorn wichtiger&nbsp; sein kann, als die kurze Schlafunterbrechung eines Unbeteiligten&quot; bittet Lang weiter um Verständnis.]]></content:encoded>
			<category>Bürgerservice</category>
			<category>(Lokalpresse)</category>
			
			<pubDate>Fri, 14 Aug 2009 07:46:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Updated: Warnung vor Himmelslaternen!</title>
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			<description>Brand in Dieburg: Die Feuerwehr Groß-Zimmern warnt vor dem Gebrauch von Laternen aus Reispapier und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die aus dem asiatischen Raum stammenden Ballons werden im Handel bzw. zumeist im Internet als &quot;Himmelsfackeln&quot; oder &quot;Himmelslaternen&quot; vertrieben und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Expetenmeinungen zu Folge ergibt sich jedoch, selbst bei bestimmungsgemäßer Verwendung, von der Wärmequelle eine erhebliche Brandgefahr. Grund hierfür ist die fehlende Steuerbarkeit der Laterne. <br /><br />&quot;Eine offene Wärmequelle, die über einen längeren Zeitraum einen Ballon aus Reispapier erwärmt und unkontrolliert mehrere Kilometer über besiedeltes Gebiet fliegt, hat ausreichend Gefahrenpotential weitere Gegenstände zu entflammen&quot;, so die Experteneinschätzungen. Die Flugzeit eines Ballons beträgt im Schnitt 20 bis 30 Minuten. Bei einer Fehlfunktion kann es plötzlich am Boden bzw. in der Luft zu einem Entzünden des Flugkonstruktion kommen.<br /><br />Daneben besteht die Gefahr, dass der Wind die Himmelslaterne gegen ein Gebäude drückt oder sie vorzeitig zur Landung bringt. Bei solch ungeplanten Abstürzen ist es möglich, dass der Brennstoff noch nicht ganz verbraucht ist und die offene Wärmequelle weiter brennt. Gegenstände, die am Landeort lagern, können leicht und unbemerkt in Brand geraten.<br /><br />So geschehen erst vor wenigen Tagen der Nachbarstadt in Dieburg. Hier löste&nbsp; eine durch eine Hochzeitsgesellschaft gestartete Himmelslaterne einen Großbrand aus. Zwei benachbarte Dachstühle wurden erheblich beschädigt weil eine Terassenüberdachung in Brand gesetzt wurde und dieser Brand auf die Dächer übergriff. Beim Eintreffen der ersten Kräfte stand die Terassenüberdachung sowie beide Dachstühle bereits in hellen Flammen. Personenschaden gab es glücklicherweise hier nicht zu verzeichnen, jedoch beläuft sich auch hier der Sachschaden nach Polizeischätzungen auf rund 250.000 Euro.<br /><br />Derzeit reagieren einige Bundesländer auf diesen &quot;heißen Trend&quot; und arbeiten an einem Verbot für solche brandgefährlichen Flugkörper. Aufgrund ihrer unkontrollierbarkeit könnte unter Umständen im Schadensfalle von einer fahrlässigen Brandstiftung ausgegangen werden. In Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ist ein Verbot zum Starten solcher Flugkörper bereits rechtskräftig.<br /><br /><b>UPDATE:</b><br />Wie das hessische Innenministerium in Wiesbaden am 16.07.2009 mitteilte wird nun auch in Hessen das benutzen von Himmelslaternen verboten und somit unter Strafe gestellt. Bei einer Zuwiderhandlung können künftig Bußgelder bis zu 5000 Euro fällig werden. „Wir wollen den Menschen nicht die Freude am Feiern verbieten, aber wir mussten aufgrund der Ereignisse abwägen und dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Bränden Vorrang geben“, so Innenminister Volker Bouffier. Das Verbot soll nach Aussage eines Ministeriumssprechers binnen zwei Wochen rechtswirksam sein.]]></content:encoded>
			<category>Bürgerservice</category>
			
			<pubDate>Sun, 12 Jul 2009 15:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen</title>
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			<description>Jeder Besitzer eines Führerscheines sollte das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall, und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[
Oft kommt es beispielsweise vor, dass ein Helfer den Notruf absetzt, vor Aufregung aber die Bekanntgabe des Unfallortes vergisst und den Hörer auflegt. Er wartet dann auf Hilfe, die nicht kommen kann! Oft passiert auch Schlimmeres, weil die Reihenfolge der Maßnahmen nicht eingehalten wurde. <br />Beispiel: Ein Ersthelfer, der gerade einen Schwerverletzen beatmet, wird von einem anderen Auto überfahren, weil er vergessen hat (durch das Aufstellen des Warndreieckes), die Unfallstelle abzusichern.<br /><br />Daher das Richtige Vorgehen an Unfallstellen in Stichworten: <strong></strong>
<ol><li>Absichern der Unfallstelle</li><li>Notruf: Verständigung der Rettung/Feuerwehr über die <link 490 - internal-link>Rufnummer 112</link> (evtl. an Passanten delegieren)</li><li>Erste Hilfe leisten</li><li>Wenn möglich Schaulustige vom Unfallort wegschicken</li><li>Rettungskräfte einweisen (kurze Info über die Sachlage, z.B. &quot;eine Person eingeklemmt&quot; oder &quot;Person bewusstlos&quot; etc.)</li></ol>
Wir hoffen, dass Sie nie in eine entsprechende Notlage kommen, Ihnen diese Informationen aber im "Fall der Fälle" weiterhelfen.]]></content:encoded>
			<category>Bürgerservice</category>
			
			<pubDate>Fri, 06 Feb 2009 13:45:00 +0100</pubDate>
			
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